28. März 2024

Grundschulanmeldung

 

Einschulungsverfahren

Schulpflichtig zum Schuljahr 2024/25 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 24 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Kann-Kinder sind Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 6 Jahre alt werden, können in Absprache mit dem Kindergarten und der Schule angemeldet werden.

Anmeldetage 12. + 13. März 2024

von 8.00 – 15.30 Uhr

Benötigt werden:

  •  Geburtsurkunde (Kopie) oder Familienstammbuch
  •  Einschulungsuntersuchungen (ESU) oder Elternratgeber als Bestätigung
  •  Nachweis der Masernschutzimpfung/Immunität
  •  Protokoll des Beratungsgesprächs *
  •  Einschätzung zum Entwicklungsstand, „Reflexionsbogen“ *
  •  Elternfragebogen als Gesprächsgrundlage **
  •  sonstige Unterlagen, die den Entwicklungsstand Ihres Kindes betreffen (ärztliche Atteste, Antragstellungen….)

Die betreffenden Eltern/Kinder erhalten die entsprechenden Unterlagen per Post.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an unser Schulsekretariat 07573-9519-0.

Die im Einschulungsverfahren vorgesehenen Besuche der neuen Schüler an der Schule finden nach Absprache der Kindergärten mit der Schule statt.

Erziehungsberechtigte, die beabsichtigen ein „KANN-Kind“ einzuschulen, bitten wir um rasche Rücksprache, entweder telefonisch: 07573-9519-0 oder via Mail bei der Kooperationslehrerin Frau Sarah Hinger: hinger@schulzentrum-stetten-akm.de

*Diese Schriftstücke sind Teil der neuen Verwaltungsvorschrift „Kooperation Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen“ und sind darin als zu übermittelnde Schulanmeldeunterlage vorgesehen. Falls Ihnen dieses Schriftstück vorliegt und er Schul3 noch nicht auf anderem Weg übermittelt wurde, dürfen Sie es mit Ihrem Einverständnis der Schule aushändigen.

**Nur, wenn Sie diesen Bogen von der Schule bekommen haben.

Wichtige Links:

Anmeldeformular GS

Informationen Mensa

Antrag Mensaessen

Antrag Busfahrkarte GS

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