Procedura rejestracji
Schulpflichtig zum Schuljahr 2024/25 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 24 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kann-Kinder sind Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 6 Jahre alt werden, können in Absprache mit dem Kindergarten und der Schule angemeldet werden.
Anmeldetage 12. + 13. März 2024
von 8.00 – 15.30 Uhr
Potrzebne są:
- Geburtsurkunde (Kopie) oder Familienstammbuch
- Einschulungsuntersuchungen (ESU) oder Elternratgeber als Bestätigung
- Nachweis der Masernschutzimpfung/Immunität
- Protokoll des Beratungsgesprächs *
- Einschätzung zum Entwicklungsstand, „Reflexionsbogen“ *
- Elternfragebogen als Gesprächsgrundlage **
- sonstige Unterlagen, die den Entwicklungsstand Ihres Kindes betreffen (ärztliche Atteste, Antragstellungen….)
Die betreffenden Eltern/Kinder erhalten die entsprechenden Unterlagen per Post.
W razie pytań prosimy o kontakt z sekretariatem szkoły 07573-9519-0.
Die im Einschulungsverfahren vorgesehenen Besuche der neuen Schüler an der Schule finden nach Absprache der Kindergärten mit der Schule statt.
Opiekunowie prawni, którzy zamierzają "CAN child" einzuschulen, bitten wir um rasche Rücksprache, entweder telefonisch: 07573-9519-0 oder via Mail bei der Kooperationslehrerin Frau Sarah Hinger: hinger@schulzentrum-stetten-akm.de
*Diese Schriftstücke sind Teil der neuen Verwaltungsvorschrift „Kooperation Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen“ und sind darin als zu übermittelnde Schulanmeldeunterlage vorgesehen. Falls Ihnen dieses Schriftstück vorliegt und er Schul3 noch nicht auf anderem Weg übermittelt wurde, dürfen Sie es mit Ihrem Einverständnis der Schule aushändigen.
**Nur, wenn Sie diesen Bogen von der Schule bekommen haben.
Wichtige Links: