Sollte Ihr Kind krank sein, sollten Sie das Kind morgens im Sekretariat telefonisch oder per Mail entschuldigen. Dies ist zwingend Notwendig, damit die Lehrkräfte wissen, dass Ihr Kind zuhause bleibt. Zusätzlich gibt es die gesetzliche Regelung, dass Sie Ihr Kind für die entstandenen Fehltage schriftlich entschuldigen müssen.
Eine Entschuldigungsvorlage finden sie (für die Sekundarstufe) in unserem Lerntagebuch.
Für weitere Informationen zum Thema Entschuldigung und auch zur Beurlaubung vom Unterricht, verweisen wir sie auf die Schulbesuchsverordung des Landes Baden-Württemberg (SchulBesV BW §2,3).